Reinigung der Containerplätze und Recyclinghöfe im Landkreis Erding
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Los 1: Reinigung der Containerplätze und Recyclinghöfe im Gebiet 1 (55 Reinigungsvorgänge pro Woche) Los 2: Reinigung der Containerplätze und Recyclinghöfe im Gebiet 2 (107 Reinigungsvorgänge pro Woche)
CPV-Codes
Lose (2)
Los 1: Reinigung der Containerplätze und Recyclinghöfe im Gebiet 1 (55 Reinigungsvorgänge pro Woche) - Erfassung der Abfälle an den 40 Standorten (davon 24 Containerplätzen und 16 öffentlich zugängliche Teile der Recyclinghöfe) des Gebiets 1 - Transport des Restabfalls zur Müllumladestation bzw. zu den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Restabfallcontainern - Getrennte Erfassung der abgelagerten Wertstoffe an den Containerplätzen und Recyclinghöfen - Transport der Wertstoffe zur nächstgelegenen Entsorgungsmöglichkeit je nach Art der Wertstoffe an Containerplätze bzw. Recyclinghöfe
Zuschlagskriterien
Los 2: Reinigung der Containerplätze und Recyclinghöfe im Gebiet 2 (107 Reinigungsvorgänge pro Woche) - Erfassung der Abfälle an den 62 Standorten (davon 56 Containerplätzen und 6 öffentlich zugängliche Teile der Recyclinghöfe) des Gebiets 2 - Transport des Restabfalls zur Müllumladestation bzw. zu den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Restabfallcontainern - Getrennte Erfassung der abgelagerten Wertstoffe an den Containerplätzen und Recyclinghöfen - Transport der Wertstoffe zur nächstgelegenen Entsorgungsmöglichkeit je nach Art der Wertstoffe an Containerplätze bzw. Recyclinghöfe
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.