OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 114/2026

Übernahme, Transport und Verwertung von Metallschrott im Landkreis Erding

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Erding (85435) — DE21A

Beschreibung

Bringsystem für Metallschrott - Behältergestellung zur Erfassung von Metallschrott an den 31 Recyclinghöfen des Landkreises Erding, - bedarfsgerechte Abholung der gestellten Behälter an den Recyclinghöfen des Landkreises Erding sowie Übernahme und Transport der Behälter aus der Erfassung von Metallschrott, - Verwertung bzw. Vermarktung des Metallschrotts

CPV-Codes

90500000

Lose (1)

LOT-0001Bringsystem für Metallschrott

- Behältergestellung zur Erfassung von Metallschrott an den Recyclinghöfen des Landkreises Erding, - bedarfsgerechte Abholung der gestellten Behälter an den Recyclinghöfen des Landkreises Erding sowie Übernahme und Transport der Behälter aus der Erfassung von Metallschrott, - Verwertung bzw. Vermarktung des Metallschrotts.

905000002027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Zur Bewertung des Kriteriums Preis wird der Angebotspreis pro Jahr (netto) zur Angebotswertung herangezogen. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis pro Jahr erhält 80 Punkte, das Angebot mit dem höchsten Gesamtpreis pro Jahr erhält 0 Punkte. Die Ermittlung der Punktzahl (mathematisch gerundet auf zwei Dezimalstellen) der übrigen Angebote erfolgt umgekehrt proportional und prozentual zum Preisunterschied

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern — München

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers