Übernahme, Transport und Verwertung von Metallschrott im Landkreis Erding
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Bringsystem für Metallschrott - Behältergestellung zur Erfassung von Metallschrott an den 31 Recyclinghöfen des Landkreises Erding, - bedarfsgerechte Abholung der gestellten Behälter an den Recyclinghöfen des Landkreises Erding sowie Übernahme und Transport der Behälter aus der Erfassung von Metallschrott, - Verwertung bzw. Vermarktung des Metallschrotts
CPV-Codes
Lose (1)
- Behältergestellung zur Erfassung von Metallschrott an den Recyclinghöfen des Landkreises Erding, - bedarfsgerechte Abholung der gestellten Behälter an den Recyclinghöfen des Landkreises Erding sowie Übernahme und Transport der Behälter aus der Erfassung von Metallschrott, - Verwertung bzw. Vermarktung des Metallschrotts.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.