VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Vergabeeinheit 6.1: Elektrotechnik

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

09.09.2025

Geschätzter Auftragswert

1,9 Mio. €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hamburg (21129) — DE600

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die elektrotechnische Ausstattung im Rahmen des Neubaus der Fernwärme-zentrale. Im Wesentlichen beinhaltet das die Planung, Lieferung und Montage von den neuen NS-Schaltanlagen, Potentialausgleich und Blitzschutz, Beleuchtung und Steckdosen, 3-Wicklertrafo sowie elektro- und leittechnische Abschlussarbeiten für die neuen Komponenten.

CPV-Codes

45311000

Lose (1)

LOT-0000Vergabeeinheit 6.1: Elektrotechnik

Der Auftrag umfasst die elektrotechnische Ausstattung im Rahmen des Neubaus der Fernwärme-zentrale. Im Wesentlichen beinhaltet das die Planung, Lieferung und Montage von den neuen NS-Schaltanlagen, Potentialausgleich und Blitzschutz, Beleuchtung und Steckdosen, 3-Wicklertrafo sowie elektro- und leittechnische Abschlussarbeiten für die neuen Komponenten.

45311000

Zuschlagskriterien

Der Bewertungspreis ist der Netto-Gesamtpreis aus dem Leistungsverzeichnis „A111-VE6.1-Leistungsverzeichnis-Gaeb-Datei“ zzgl. der zum Angebotszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer unabhängig von der Steuerschuldnerschaft. Der Bestpreis wird mit 70 Punkten bewertet. Bestpreis ist für die MVR der nied-rigste Preis. Ein Angebot in Höhe des Doppelten des Bestpreises erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punktwerte im Wege einer linearen Interpolation ermittelt. Es wird folgende Formel zugrunde gelegt: Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl geteilt durch Preis Bestbieter = Abzug von Höchstpunktzahl

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde — Hamburg

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

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