VergebenVertragsänderung · 39BauauftragTED 114/2026

Totalunternehmervertrag Säntisstraße Berlin

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

19.12.2023

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10179) — DE300

Beschreibung

Im Zuge der Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb bis zum Jahr 2030 ist von der BVG die Neuerrichtung des sogenannten Betriebshof Säntisstraße vorgesehen. Dieser liegt im Süden Berlins, im Stadtteil Marienfelde des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Zur Ausstattung des Standort Säntisstraße zählen • ein Verwaltungsgebäude, • eine Werkstatthalle, • eine Servicehalle sowie Ladeinfrastruktur. Gegenstand dieses Vertrages sind die Entwicklung, Planung und der Umbau des bestehenden Betriebshofes Säntisstraße, inklusive aller im Vertrag und seinen Anlagen definierten Teilmaßnahmen. Der AN übernimmt die Funktion eines Totalunternehmers.

CPV-Codes

45200000

Lose (1)

LOT-0000Totalunternehmervertrag Säntisstraße Berlin

Nach dem Verkehrsvertrag mit dem Senat Berlin verpflichtet sich die BVG bis 2030 den Busverkehr vollkommen zu dekarbonisieren um damit den Anforderungen aus dem Mobilitätsgesetz Berlin gerecht zu werden. Dazu wird die Busflotte vollständig auf Elektromobilität umgestellt. Aufgrund anderer Betriebsabläufe, gestiegenen Fahrgastzahlen und damit höheren Fahrzeugzahlen besteht ein erhöhter Flächenbedarf für die Betriebshöfe im Berliner Stadtgebiet. Im Zuge dieser Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb ist von den BVG die Neuerrichtung des sogenannten Betriebshof Säntisstraße vorgesehen. Dieser liegt im Süden Berlins, im Stadtteil Marienfelde des Bezirks Tempelhof-Schöneberg und wird auf einer ehemaligen Kleingartenanlage errichtet. Zur Ausstattung des Standorts Säntisstraße zählen ein Verwaltungsgebäude, eine Werkstatthalle, eine Servicehalle sowie die Abstellflächen der Fahrzeuge mit der notwendigen Ladeinfrastruktur und den Außenanlagen. Am Standort kommt es zur Übernahme und Rückgabe der Fahrzeuge durch die Fahrer, Abstellung und Aufladung der Fahrzeuge sowie Reinigung, technische Wartungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Im Verwaltungsgebäude finden neben Räumlichkeiten für Bürotätigkeiten, die zum Betrieb des Fahrverkehrs und der Werkstätten notwendig sind, auch Schulungsräume, eine Kantine sowie ein Fitnessraum Platz. In einer Tiefgarage werden Mitarbeitende Ihre Fahrzeuge abstellen können. Zur Zeit beruht das Layout des Standort Säntisstraße auf den Teilflächen A+C, bei voraussichtlicher Beräumung der Teilfläche B (frühestmöglicher Zeitpunkt 2039), kann der Betriebshof flächentechnisch erweitert werden. Das Projekt steht nach der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie aktuell vor der Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistungen. Diese Leistungen sollen an einen Totalunternehmer vergeben werden. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Betriebshofs Säntisstraße ist für Ende 2026 unabdingbar, da die im Rahmen des Förderprogramms "BIG 2025" bestellten Busse zu diesem Zeitpunkt dem Betriebshof zugeordnet werden sollen. Zur Abwicklung des Busbetriebes muss die Funktionalität des Betriebshofes daher zum Ende 2026 vollständig gewährt sein. Die Grundlage bildet eine Funktionale Leistungsbeschreibung. Gegenstand dieses Vertrages sind die Entwicklung, Planung und der Umbau des bestehenden Betriebshofes Säntisstraße, inklusive aller im Vertrag und seinen Anlagen definierten Teilmaßnahmen. Der AN übernimmt die Funktion eines Totalunternehmers. Der Unternehmer schuldet die schlüsselfertige Planung und Erstellung zum Maxiamalfestpreis im Rahmen eines GMP-Modells. Der AG behält sich folgende Vertragskonstruktion vor: Der AG behält sich eine Modifizierung des aktuell gewählten Vertragskonstrukts vor.

452000002024-01-222026-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin

§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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