Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2026/2027
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt als Träger der Schülerbeförderung im eigenen Wirkungskreis die pflichtige Aufgabe der Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen zum Besuch der Schulen aus.
CPV-Codes
Lose (8)
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen zum Besuch von Schulen in den Orten: u.a. Neukloster, Bad Doberan, Graal-Müritz; weitere Schulen im Land M-V; Beförderung in der gesamten Bundesrepublik
Zuschlagskriterien
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen zum Besuch von Schulen in Güstrow
Zuschlagskriterien
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen zum Besuch von Schulen in Rostock
Zuschlagskriterien
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen zum Besuch von Schulen in Rostock
Zuschlagskriterien
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen zum Besuch von Schulen in Rostock
Zuschlagskriterien
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen zum Besuch von Schulen in Rostock
Zuschlagskriterien
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen zum Besuch von Schulen in Rostock
Zuschlagskriterien
Beförderung von behinderten Schülern und Schülerinnen zum Besuch von Schulen in Rostock
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle — Schwerin
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Auftrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB endet gemäß § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.