VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Mittelpunktgrundschule Hungen - Gerüstbauarbeiten, Fassadengerüst

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 € – 30.852 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

12 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Gießen (35394) — DE721

Ausführungsort

Am Grassee 4, Hungen (35410) — DE721

Beschreibung

An der Mittelpunktgrundschule in Hungen soll der Raumbedarf durch eine Erweiterung gedeckt werden. Der zwei geschossige Neubau wird in Holzbauweise errichtet. Die Konstruktion besteht aus Holzständerwänden und Brettsperrholzdecken. Die innere Tragstruktur ist als Skelettbau mit wenigen Stahlstützen und darüberliegenden Holzträgern geplant. Die Außenverkleidung ist mit einer vorgehängten grau lasierten Holzverkleidung vorgesehen. Außerdem soll durch Umstrukturierungen im Bestand ein adäquater Küchen- und Mensabereich geschaffen werden (2.BA). Durch acht neue Klassenräume, eine Bibliothek, Büro- und Differenzierungsräume soll der Raumbedarf gedeckt werden.

CPV-Codes

4526212045262100

Lose (1)

LOT-0001Mittelpunktgrundschule Hungen - Gerüstbauarbeiten, Fassadengerüst

Im Rahmen der Gerüstbauarbeiten sollen u.a. folgende Leisungen inkl. Nebenleistungen angeboten werden: - 1 psch Verankerungs- / Ausführungsplanung AN - 690 m2 Standgerüst EN 12810, Lastklasse 4, W 09 - 17.250 m2/Wo Gebrauchsüberl. Gerüst - 3 Stk Überbrückung L 500 cm - 300 m Ausbau Standgerüst, Gerüstverbreiterung B 0,3 m - 2 Stk Treppenaufgang H bis 5 m - 690 m2 Schutznetz

45262120452621002026-10-192027-03-19

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

20.052 €
20.052 €
20.052 €

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt

Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

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