Neubau Hort Zusmarshausen, Sanitäranlage
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
DIN 18381 Sanitäranlage
CPV-Codes
Lose (1)
ca. 210 lfm. Abwasserleitung ca. 660 lfm. Wasserversorgungsleitungen – Edelstahl – PE 30 St. Einrichtungsgegenstände ca. 450 m Wärmedämmung Bezeichnung: Zusmarshausen Hort - Neubau Bauherr: Markt Zusmarshausen Lage des Bauvorhabens: Stadionstraße 6 86441 Zusmarshausen Art des Bauvorhabens: Nutzung: Hort Maßnahme: Neubau Geometrie des Gebäudes: Geschosse: EG, 1.OG, DG (Galerie) Länge Gebäude: ca. 62 m Breite Gebäude: ca. 13/22 m BGF (Brutto-Grundfläche): ca. 1.900 m² Dachform: Pultdach, Satteldach Dachneigung: ca. 7 Grad Höhe Traufe über Gelände: ca. 6 m Höhe First über Gelände: ca. 8,3 m (Satteldachbereich) Höhe First über Gelände: ca. 9,2 m (Pultdachbereich) Dachdeckung aus: Metallfalz (Kalzip AS 65/422/1,0) Regenrohre/Dachrinne aus: Aluminium Materialien des Gebäudes: Außenwände EG und darüber: Holzständer Innenwände EG und darüber: Holzständer Geschossdecken: Holz (Brettstapeldecke) Beginn der Ausführung: Februar 2027 (Im Herbst 2026 müssen noch Leitungen unter der Bodenplatte verlegt werden.) Fertigstellung der Leistungen bis: Dezember 2027
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern — München
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.