OffenAusschreibung · 16BauauftragTED 113/2026

Neubau Hort Zusmarshausen, Elektroinstallationstechnik

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 15:30

Geschätzter Auftragswert

468.000 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Zusmarshausen (86441) — DE276

Beschreibung

DIN 18382 Elektroinstallationstechnik

CPV-Codes

4531000045311000453112004531230045315000453151004531560045315700453160004531610045317000

Lose (1)

LOT-0001Neubau Hort Zusmarshausen, Elektroinstallationstechnik
468.000 €

Neue Zähleranlage Anzahl Unterverteilungen: ca. 4 Stück KNX-Bussystem Niederspannungsleitungen: ca. 13 km Informationsleitungen: ca.6 km Diverse Verlegesysteme Anzahl Allgemeinleuchten ca. 340 Stück Anzahl Sicherheitsleuchten ca. 20 Stück Steuerung für Beschattungsanlage ca. 30 Motore Neue Sprechanlage mit ca. 7 Teilnehmern EDV Netz mit ca. 60 Anschlüssen und ca. 2 Stück 19“ Wand-/Standschränken Rauch-/Hitze-/Kombimelder ca. 80 Stück 1 Stück Rauchabzugszentrale Brandschutz, Kernbohrungen, Potentialausgleich Beginn der Ausführung: Februar 2027 (Im Herbst 2026 müssen noch Leitungen unter der Bodenplatte verlegt werden.) Fertigstellung der Leistungen bis: Dezember 2027 Bezeichnung: Zusmarshausen Hort - Neubau Bauherr: Markt Zusmarshausen Lage des Bauvorhabens: Stadionstraße 6 86441 Zusmarshausen Art des Bauvorhabens: Nutzung: Hort Maßnahme: Neubau Geometrie des Gebäudes: Geschosse: EG, 1.OG, DG (Galerie) Länge Gebäude: ca. 62 m Breite Gebäude: ca. 13/22 m BGF (Brutto-Grundfläche): ca. 1.900 m² Dachform: Pultdach, Satteldach Dachneigung: ca. 7 Grad Höhe Traufe über Gelände: ca. 6 m Höhe First über Gelände: ca. 8,3 m (Satteldachbereich) Höhe First über Gelände: ca. 9,2 m (Pultdachbereich) Dachdeckung aus: Metallfalz (Kalzip AS 65/422/1,0) Regenrohre/Dachrinne aus: Aluminium Materialien des Gebäudes: Außenwände EG und darüber: Holzständer Innenwände EG und darüber: Holzständer Geschossdecken: Holz (Brettstapeldecke)

453110002026-09-012027-12-31

Zuschlagskriterien

100

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern — München

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

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