VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Festeingebaute Sportgeräte - Erweiterungsneubau GS Beethoven

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

19.05.2026

Geschätzter Auftragswert

0 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

8 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Delmenhorst (27749) — DE941

Beschreibung

Einbau der festeingebauten Sporteinbauten für den Erweiterungsbau Sporthalle mit Mensa und Fachklassenräumen für die Grundschule an der Beethovenstraße in Delmenhorst. Die Leistung umfasst die Lieferung und Montage der festeingebauten Sportgeräte wie das Basketballdeckengerüst, Basketballübungskörbe, Gitterleiter, Sprossenwände, Ring- und Tauanlage, Handballtore sowie weitere Ausstattungen. Die Ausführung muss den einschlägigen Normen und Vorschriften entsprechen.

CPV-Codes

4500000037400000

Lose (1)

LOT-0001Festeingebaute Sportgeräte - Erweiterungsneubau GS Beethoven

Einbau der festeingebauten Sporteinbauten für den Erweiterungsbau Sporthalle mit Mensa und Fachklassenräumen für die Grundschule an der Beethovenstraße in Delmenhorst. Die Leistung umfasst die Lieferung und Montage der festeingebauten Sportgeräte wie das Basketballdeckengerüst, Basketballübungskörbe, Gitterleiter, Sprossenwände, Ring- und Tauanlage, Handballtore sowie weitere Ausstattungen. Die Ausführung muss den einschlägigen Normen und Vorschriften entsprechen.

45000000374000002026-11-302027-04-16

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg

Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

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