OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 116/2026

Unterhalts- und Grundreinigung in 12 städt. Objekten (7 Lose)

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

18.08.2026 09:30

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

7

Sitz des Auftraggebers

Delmenhorst (27749) — DE941

Beschreibung

Unterhalts- und Grundreinigung in 12 städt. Objekten

CPV-Codes

90911200

Lose (7)

LOT-00011.1. Gymnasium an der Willmsstraße (Turn- u. Gymnastikhalle) / 1.2. Sporthalle an der Rosenstraße

Unterhalts- und Grundreinigung

909112002027-01-012028-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-00022.1. Hermann-Allmers-Schule (Container) / 2.2. Hermann-Allmers-Schule (Sporthalle)

Unterhalts- und Grundreinigung

909112002027-01-012028-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-00033.1. Oberschule Süd (Container) / 3.2. Oberschule Süd (Sporthalle (Blücherweg))

Unterhalts- und Grundreinigung

909112002027-01-012028-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-00044.1. Schule An der Königsbergerstraße - Außenstelle Willmsgymnasium (Schule

Unterhalts- und Grundreinigung

909112002027-01-012028-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-00055.1. Parkschule Delmenhorst (Turn- u. Gymnastikhalle)

Unterhalts- und Grundreinigung

909112002027-01-012028-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-00066.1. IGS (Schule) / 6.2. IGS (Sporthalle) / 6.3. IGS (Turnhalle)

Unterhalts- und Grundreinigung

909112002027-01-012028-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-00077.1 Realschule Delmenhorst (Turnhalle)

Unterhalts- und Grundreinigung

909112002027-01-012028-12-31

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg

Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

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