OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 114/2026

Beschaffung von vier digitalen Farbdruckmaschinen (3xToner und 1xTinte) inkl. Scanner, RIP und Software für die LVR-Druckerei in Köln

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

29.06.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Köln (50679) — DEA23

Beschreibung

Fullservice-Mietvertrag für vier digitale Farbdruckmaschinen inkl. Scanner und RIP und Software.

CPV-Codes

42991200

Lose (2)

LOT-0001Farbdrucksysteme Toner

Abschluss eines Full - Service - Mietvertrages für drei netzwerkfähige digitale tonerbasierten Farbdruckmaschinen für die Laufzeit von 48 Monaten.

429912002027-03-012031-02-28
LOT-0002Farbdrucksystem Tinte

Abschluss eines Full - Service - Mietvertrages für ein netzwerkfähigen digitalen tonerbasierten Farbdrucker für die Laufzeit von 48 Monaten.

429912002027-03-012031-02-28

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln — Köln

Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers