Bundesstadt Bonn: Friedrich-List-Berufskolleg - Außenanlagen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Friedrich-List-Berufskolleg - Außenanlagen
CPV-Codes
Lose (2)
Friedrich-List-Berufskolleg - Außenanlagen Der Gesamtbearbeitungsbereich beträgt ca. 1500 m2. Nachfolgende Leistungen sind u.a. erforderlich: - Abbruch vorhandener Oberflächenbefestigungen (750 m2) - Ausbau und Entsorgung von Boden (ca. 500 m3) - Entwässerungsleitungen und Anschlüsse ohne Verbau (nur punktuell) - Herstellen der Zugangsbereiche, Platzflächen und Stellplätze (ca. 750 m2) - Herstellen der Rasenflächen (ca. 700 m2) einschließlich dreijähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege - Herstellen kleinflächige Pflanzflächen und Baumpflanzungen einschließlich dreijähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege - Aufstellen von Ausstattungsgegenständen (Bänke, Abfalleimer) - ca. 30 m Zaun- und Toranlagen
Zuschlagskriterien
Friedrich-List-Berufskolleg - Außenanlagen Der Gesamtbearbeitungsbereich beträgt ca. 1500 m2. Nachfolgende Leistungen sind u.a. erforderlich: - Abbruch vorhandener Oberflächenbefestigungen (750 m2) - Ausbau und Entsorgung von Boden (ca. 500 m3) - Entwässerungsleitungen und Anschlüsse ohne Verbau (nur punktuell) - Herstellen der Zugangsbereiche, Platzflächen und Stellplätze (ca. 750 m2) - Herstellen der Rasenflächen (ca. 700 m2) einschließlich dreijähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege - Herstellen kleinflächige Pflanzflächen und Baumpflanzungen einschließlich dreijähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege - Aufstellen von Ausstattungsgegenständen (Bänke, Abfalleimer) - ca. 30 m Zaun- und Toranlagen
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland — Köln
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.