Fotorealistischer Beratungsavatar
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Leistungsgegenstand sind Erstellung, Weiterentwicklung, Betrieb und Pflege nicht-generativer fotorealistischer Avatare in enger Abstimmung mit der TK.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Techniker Krankenkasse (TK) ist seit vielen Jahren im Bereich der internationalen Beschäftigung aktiv und unterstützt Unternehmen beim Onboarding internationaler Mitarbeitender - insbesondere bei Fragen zur Sozialversicherung. Expatriates, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen, können sich zudem bei der TK zu vielfältigen Fragestellungen rund um ihre Migration nach Deutschland informieren, darunter insbesondere: - gesetzliche Krankenversicherung und Sozialversicherung in Deutschland, - grundlegende Abläufe im deutschen Gesundheitswesen, - sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei internationalen Beschäftigungsverhältnissen. - ergänzende Informationen rund um den Erwerbsmigrationsprozess . Seit dem Jahr 2025 können Fragen an nicht-generative Avatare gerichtet werden. Alle Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes — Bonn
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.