KWM / St. Marien-Krankenhaus Ahaus, Umbau und Erweiterung - Rohbauarbeiten 3.BA
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Verfahrensart
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Sektor
Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst Rohbauarbeiten im 3. Bauabschnitt für den Umbau und die Erweiterung am St. Marien-Krankenhaus in Ahaus. Betroffen von den Baumaßnahmen sind folgende Unterabschnitte im Bauteil 400 auf dem Klinikgelände: 3.1 Kardiologie im Erdgeschoss 3.2 Zentral OP im 1. Obergeschoss 3.2 Technikzentrale im 1. Obergeschoss 1.4.2 Geriatrische Bettenstation im 2. Obergeschoss Die Baustelle liegt im Stadtbereich von 48683 Ahaus, Wüllener Straße 101. Die Bauarbeiten müssen im lau-fenden Klinikbetrieb durchgeführt werden.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Rohbauarbeiten umfassen folgende Leistungen: Baustelleneinrichtung: - Baukräne 1 St - Bauzaun ca. 130 m - Staubschutzwände ca. 480 m2 - Baubürocontainer 1 St Baustrom und Bauwasserversorgung: - Baustromanschluss inkl. Verteiler 4 St - Baubeleuchtung ca. 3 St - Bauwasseranlage 1 St Gerüstbauarbeiten: - Arbeits-, Schutzgerüst und Fassadengerüste ca. 2.075 m2 - Gerüsttreppe 2 St - Absetzgerüst 2 St - Bauaufzug 1 St Abbrucharbeiten am Bestand: - Abbruch Mauerwerk ca. 108 m3 - Abbruch Stahlbeton ca. 20 m3 - Abbruch Wärmedämmverbundsystem ca. 50 m2 - Abbruch Betonfassaden ca. 200 m2 - Abbruch Fenster ca. 19 St - Abbruch Trockenbauwände ca. 427 m2 - Abbruch Bodenbeläge ca. 807 m2 - Abbruch Abhangdecken ca. 668 m2 Mauerarbeiten: - KS- Mauerwerk 11,5 bis 24 cm, ca. 70 m2, Beton- und Stahlbetonarbeiten: - Schalung für Fundamente, Decken, Balken, Stützen und Wände ca. 40 m2 - Betonstahl ca. 1 t, - Beton für Fundamente, Sohlplatten, Decken, Balken, Stützen und Wände ca. 13 m3, - Porenbeton Wandelemente ca. 550 m2, Dämmung / Abdichtung: - Außendämmung Sockel/Kellerwände ca. 10 m2, - Abdichtung Kellerwände ca. 10 m2 Innenputzarbeiten: - Innenwandputz aus Gipsputz-/ Kalkzementputz ca. 300 m2, Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter ein-zuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.