Dach- / Klempnerarbeiten - Neubau Grundschule Bungerhof
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Bitumenbahn ca. 800 m2 Wärmedämmschicht EPS 260 mm ca. 800 m2 Polymerbitumenbahn ca. 800 m2 gedämmter Randabschluss ca. 150 m Attikaabdeckung Alu 2 mm ca. 145 m auflastgehaltene Unterkonstruktion PV-Module ca. 210 m auflastgehaltenes Sicherheitsgeländer Alu ca. 160 m Retentions- / Dränschicht ca. 730 m2 Vegetationssubstrat für Extensivbegrünung ca. 730 m2 Kiesleiste Dachbegrünung Alu ca. 220 m Dachgartenfläche in 2 Arbeitsgängen pflegen ca. 1.600 m2 Wetterschutzhaube 1 Stck.
CPV-Codes
Lose (1)
Bitumenbahn ca. 800 m2 Wärmedämmschicht EPS 260 mm ca. 800 m2 Polymerbitumenbahn ca. 800 m2 gedämmter Randabschluss ca. 150 m Attikaabdeckung Alu 2 mm ca. 145 m auflastgehaltene Unterkonstruktion PV-Module ca. 210 m auflastgehaltenes Sicherheitsgeländer Alu ca. 160 m Retentions- / Dränschicht ca. 730 m2 Vegetationssubstrat für Extensivbegrünung ca. 730 m2 Kiesleiste Dachbegrünung Alu ca. 220 m Dachgartenfläche in 2 Arbeitsgängen pflegen ca. 1.600 m2 Wetterschutzhaube 1 Stck.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg
Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.