Columbiadamm 84_Rohrvortriebsarbeiten, TU-Infrastruktur
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Es soll eine Modulbauunterkunft auf dem Tempelhofer Feld errichtet werden. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Medienerschließung (TW, SW, Strom, TK) sowie die Niederschlagsentwässerung für diese Wohnanlage (9 Baukörper, 1 Pförtnerhaus). Die Wohnanlage auf dem Tempelhofer Feld ist als Holzmodul Wohnanlage für eine Bewohnerkapazität von ca. 1.000 Personen geplant. Gegenstand des Auftrags ist die betriebsfähige Errichtung der Medienanschlüsse von neun dreigeschossigen Wohngebäuden in Holzmodulbauweise (aufgeteilt auf drei Lose zu je drei Gebäuden) einschließlich Planungsleistungen ab LPH 3–5 nach HOAI (inkl. Ausführungsplanung), inkl. erforderlicher Abnahmen und Nachweise/Dokumentation.
CPV-Codes
Lose (1)
Es soll eine Modulbauunterkunft auf dem Tempelhofer Feld errichtet werden. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Medienerschließung (TW, SW, Strom, TK) sowie die Niederschlagsentwässerung für diese Wohnanlage (9 Baukörper, 1 Pförtnerhaus). Die Wohnanlage auf dem Tempelhofer Feld ist als Holzmodul-Wohnanlage für eine Bewohnerkapazität von ca. 1.000 Personen geplant. Gegenstand des Auftrags ist die betriebsfähige Errichtung der Medienanschlüsse von neun dreigeschossigen Wohngebäuden in Holzmodulbauweise (aufgeteilt auf drei Lose zu je drei Gebäuden) einschließlich Planungsleistungen ab LPH 3–5 nach HOAI (inkl. Ausführungsplanung), inkl. erforderlicher Abnahmen und Nachweise/Dokumentation.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nur zulässig, wenn der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß zuvor innerhalb der gesetzlichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Frist für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags beginnt mit der Mitteilung der Aufhebung bzw. mit der Kenntniserlangung durch den Bewerber. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag schriftlich bei der o.a. Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).