Columbiadamm 84_Schlüsselfertiges Bauen_Fertigteilbauten mit Planungsleistung
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Errichtung Modulbauunterkunft Tempelhofer Feld. Die Wohnanlage ist als dreigeschossige HolzmodulWohnanlage zu konzipieren. Maße der 9 modularen Baukörper werden grundstücksspezifisch angepasst. Zielvorgabe ist eine Bewohnerkapazität von ca. 1.000 Personen an diesem Standort. Die Standzeit und Nutzbarkeit der Module über mindestens 30 Jahre sowie eine zerstörungsfreie Versetzbarkeit an andere Standorte sind sicherzustellen.
CPV-Codes
Lose (3)
Errichtung Modulbauunterkunft Tempelhofer Feld. Gegenstand des Auftrags ist die schlüsselfertige Errichtung von drei von insgesamt neun dreigeschossigen Wohngebäuden in Holzmodulbauweise einschließlich Planungsleistungen ab LPH 3–5 nach HOAI (inkl. Werkund Montageplanung und GenehmigungsZuarbeiten), Gründung inkl. prüffähiger Statik, sowie Fertigung, Lieferung und Montage der Module inkl. erforderlicher Nachweise/Dokumentation.
Zuschlagskriterien
Errichtung Modulbauunterkunft Tempelhofer Feld. Gegenstand des Auftrags ist die schlüsselfertige Errichtung von drei von insgesamt neun dreigeschossigen Wohngebäuden in Holzmodulbauweise einschließlich Planungsleistungen ab LPH 3–5 nach HOAI (inkl. Werk und Montageplanung und GenehmigungsZuarbeiten), Gründung inkl. prüffähiger Statik, sowie Fertigung, Lieferung und Montage der Module inkl. erforderlicher Nachweise/ Dokumentation.
Zuschlagskriterien
Errichtung Modulbauunterkunft Tempelhofer Feld. Gegenstand des Auftrags ist die schlüsselfertige Errichtung von drei von insgesamt neun dreigeschossigen Wohngebäuden in Holzmodulbauweise einschließlich Planungsleistungen ab LPH 3–5 nach HOAI (inkl. Werk und Montageplanung und GenehmigungsZuarbeiten), Gründung inkl. prüffähiger Statik, sowie Fertigung, Lieferung und Montage der Module inkl. erforderlicher Nachweise/ Dokumentation.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nur zulässig, wenn der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß zuvor innerhalb der gesetzlichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Frist für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags beginnt mit der Mitteilung der Aufhebung bzw. mit der Kenntniserlangung durch den Bewerber. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag schriftlich bei der o.a. Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).