VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

2025-0369, Fliesenarbeiten, Energetische Sanierung Werner-Heisenberg-Gymnasium, Werner-Heisenberg-Str .1, 51381 Leverkusen

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

23.03.2026

Geschätzter Auftragswert

51.094 € – 108.920 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

11 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Leverkusen (51373) — DEA24

Beschreibung

Fliesenarbeiten

CPV-Codes

45431000

Lose (1)

LOT-00012025-0369, Fliesenarbeiten, Energetische Sanierung Werner-Heisenberg-Gymnasium, Werner-Heisenberg-Str .1, 51381 Leverkusen

Die Stadt Leverkusen beabsichtigt die Energetische Sanierung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums. In diesem Zuge sollen zwei Pausenhallen neu errichtet und die bestehenden WC-Anlagen saniert und teilweise neu errichtet werden. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen weitere Anpassung am und im Gebäude durchgeführt werden. Die hier ausgeschriebene Leistung umfassen die Durchführen von Fliesenarbeiten in Sanitäranlagen im Bereich von zwei Pausenhallen.

454310002026-05-012027-06-30

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln — Köln

Nach §160 Absatz 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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