2025-0368, Aufstellung von zwei Mietcontainern (Interim & Sanitär) - Ausbau KGS In der Wasserkuhl zur 3-Zügigkeit, In der Wasserkuhl 3, 51377 Leverkusen
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Lieferung, Aufstellung und Vorhaltung eines Interimscontainers zur OGS-Nutzung und eines Sanitärcontainers zur WC-Nutzung.
CPV-Codes
Lose (1)
Der Bieter wird im Auftragsfall als Total-Unternehmer (AN) der Vermieter der Containeranlage an die Stadt Leverkusen. Gegenstand der Leistungsbeschreibung, der vom AN zu erbringenden Leistung, ist die Planung, die Lieferung, das Aufstellen und Anschließen sowie die Vorhaltung als Vermietung über ca. 36 Monate (zzgl. voraussichtlich 3 Monate verlängerte Vorhaltezeit bei Bedarf) und der Rückbau einer Stahl-Systemcontaineranlage. Zur Leistung gehört ebenfalls die Koordination seiner Planungs- und Ausführungsleistungen mit dem Auftraggeber und den Fachplanern. Der AN hat dem Auftraggeber folgende Unterlagen 4 Wochen nach Auftragsunterzeichnung vorzulegen: - prüf- und freigabefähige Planunterlagen für die Containeranlage einschl. Zugänge, Stufenanlagen mit Podesten und Rampe mit Podest, Geländer - Systemstatik für die Containeranlage, Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde. - Eine zusätzlich durch die Genehmigungsbehörde geforderte Objektstatik (mit Brandschutz der Konstruktion) inkl. Prüfstatik, einschl. Kontrollen, ist mit einzureichen. Siehe Auflage Baugenehmigung. - durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellter oder geprüfter Schallschutznachweis mit der erforderlichen Bescheinigung über die Prüfung des Schallschutznachweises. Siehe Auflage Baugenehmigung. - Wärmeschutznachweis. - Angabe der Lasten durch den AN-Container. Die Stadt Leverkusen wird die Anlagen von dem AN mieten, das heißt die Anlage bleibt bis zum Mietende im Eigentum des AN /Vermieters. Die Versicherung der Containeranlage obliegt über den gesamten Zeitraum dem AN. Die Gründung mit Fundamenten und Ausgleichsschichten zum Höhenausgleich sind inkl. der notwendigen Planungskosten u. Statik vom AN einzukalkulieren. Der Höhenausgleich durch Punktfundamente erfolgt auf der Oberkante des bauseits hergerichteten Geländes, einschl. Unterlegen einer Trennlage zur Erleichterung des späteren Rückbaus. Nach Beendigung der Maßnahme ist der Ursprungszustand wieder herzustellen. Die Verfahren und Methoden zur Realisierung des Vertragszieles aller Leistungen bestimmt ausschließlich und in alleiniger Verantwortung der AN innerhalb der definierten Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards und unter Berücksichtigung der Anforderungen zur vollen Funktionstüchtigkeit, Gebrauchsfähigkeit und baurechtlichen Abnahme- und Übergabefähigkeit der Gesamtleistung. Zu den vom AN alleinverantwortlich zu bestimmenden Methoden gehören sowohl die Wahl des statischen Gefüges und der konstruktiven Ausbildung als auch die ineinander greifenden Bauabläufe der einzelnen Arbeitsvorgänge und Gewerke.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln — Köln
Nach §160 Absatz 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.