VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Tragwerksplanung zur Erweiterung an der Otfried-Preußler-Schule, Dillenburg

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

01.06.2026

Geschätzter Auftragswert

44.670 €

Vertragslaufzeit

24.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

4 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Wetzlar (35576) — DE722

Ausführungsort

Otfried-Preußler-Schule Am Forstdenkmal, Dillenburg (35683) — DE722

Beschreibung

Tragwerksplanung zur Erweiterung an der Otfried-Preußler-Schule, Dillenburg

CPV-Codes

71300000

Lose (1)

LOT-0001Tragwerksplanung für die Erweiterung an der Otfried-Preußler-Schule, Dillenburg

Tragwerksplanung für die Erweiterung an der Otfried-Preußler-Schule, Dillenburg. Die Otfried-Preußler-Schule wurde im Jahr 1974 erbaut und ist seither eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung im mittelhessischen Dillenburg. In der Schule werden gegenwärtig ca. 131 Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 1 bis 10 in 19 Klassen unterrichtet. Aufgrund stetig steigender Schülerzahlen und mangelnden Lehrraums wurden seit dem Schuljahr 2021/2022 zwei Grundschulklassen in der Grundschule Donsbach unterrichtet; im Schuljahr 2022/2023 wurden weitere Klassen ausgelagert. Das gegenständliche Projekt soll das Angebot des Lehrraums ergänzen und die Wiedereingliederung der ausgelagerten Schulklassen ermöglichen. Um den Platzbedarf der Schule optimal abbilden zu können, wurde im Mai 2022 eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung/Neubau erarbeitet.

7130000024 Monate

Zuschlagskriterien

Angebotspräsentation zur Herangehens- und Arbeitsweise im Referenzprojekt

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4 — Darmstadt

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

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