VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Fachplanung der HLS-Technik zur Sanierung des Mittelbaus an der Wilhelm-von-Oranien-Schule, Dillenburg

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

01.06.2026

Geschätzter Auftragswert

129.520 €

Vertragslaufzeit

24.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

5 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Wetzlar (35576) — DE722

Ausführungsort

Wilhelm-von-Oranien-Schule Jahnstraße 1, Dillenburg (35683) — DE722

Beschreibung

Fachplanung der HLS-Technik zur Sanierung des Mittelbaus an der Wilhelm-von-Oranien-Schule, Dillenburg

CPV-Codes

71300000

Lose (1)

LOT-0001Fachplanung HLS-Technik zur Sanierung Mittelgebäude an der Wilhelm-von-Oranien Schule, Dillenburg

Fachplanung der HLS-Technik gem. § 53 Abs. 2 HOAI für die Sanierung des Mittelgebäudes an der Wilhelm-von-Oranien-Schule, Dillenburg. Die Wilhelm-von-Oranien-Schule in Dillenburg besteht aus mehreren Gebäudeteilen und hat um den dreigeschossigen Zentralbau (sogenannter „Altbau Nord“) von 1957 bauliche Erweiterungen in den Jahren 1968, 1978 und 1997 erfahren. Zum Schulensemble gehören eine freistehende Vierfeldsporthalle aus dem Jahr 1988 und eine angrenzende Einfeldturnhalle aus dem Jahr 1964. Ein Umbau der Außensportanlage mit Tartanbahn fand 1995 statt. Ein Ersatzneubau des Klassenriegels der Trakte A-D wurde 2011 in Betrieb genommen. Der Ersatzneubau der Verwaltung inklusive der Erstellung von vier weiteren Unterrichtsräumen wurde 2016 in Betrieb genommen. Gegenwärtig befindet sich der Ersatzneubau der Naturwissenschaften in baulicher Umsetzung. Dieser Ersatzneubau der Naturwissenschaften erfolgt dreigeschossig und ist über eine ebenfalls dreigeschossige Eingangshalle mit dem „Altbau Nord“ verbunden. Die haustechnische Versorgung der Gebäudeteile erfolgt über Anlagen im Zentralgebäude des „Altbaus Nord“. Im gegenständlichen Abschnitt wird der „Altbau Nord“ mit Bereichen aus dem Mittelgebäude mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes Hessen (KIP-II) grundhaft saniert. Bei dieser Sanierung sind wesentliche baukonstruktive Ertüchtigungen notwendig. Einzelne Räume im „Altbau Nord“ sind gegenwärtig für eine Nutzung gesperrt, da die verbauten Spannbetonrippendecken zum Teil angebohrt wurden. Diese Räume sind mit einer Notunterstützung versehen. Im Zuge der Sanierung des „Altbaus Nord“ sollen tragende Stahlkonstruktionen in das Gebäude als statische Kompensierungsmaßnahmen eingebracht werden. Die Barrierefreiheit wird durch den integrierten Aufzug im derzeit in Umsetzung befindlichen Ersatzneubau der Naturwissenschaften gewährleistet. Über 2 Verbindungsbrücken im Luftraum der Eingangshalle wird der barrierefreie Zugang in die Geschosse des „Altbaus Nord“ möglich. Die zu sanierenden Bestandteile des Mittelgebäudes weisen eine Sanierungsfläche von in Summe ca. 1.560 m² BGF auf. Mit der Erbringung der gegenständlichen Fachplanung der HLS-Technik ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Der Abschluss der Lph. 4 (Genehmigungsplanung) mit Einreichung der Bauantragsunterlagen soll bis zum 1. Quartal 2026 erfolgen. Die bauliche Umsetzung soll ab dem 4. Quartal 2026 beginnen. Die gegenständlichen Leistungen zur Fachplanung der HLS-Technik werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphase 1 bis 4 für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen. Die Übertragung weiterer Leistungen ist vorgesehen. Nach Erteilung der Baugenehmigung ist die Fortführung des Vorhabens beabsichtigt. Die Bauherrschaft und die Projektleitung für die gegenständliche Maßnahme werden vom Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, vertreten durch den FD 35.1 - Baumanagement, Dillenburg wahrgenommen. Das Projekt wird mit Haushaltsmitteln finanziert.

7130000024 Monate

Zuschlagskriterien

Honorar gemäß Formblatt

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4 — Darmstadt

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

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