OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 114/2026

GSE; Einführung eines IT-Systems für das Rechnungswesen und Controlling bei der GSE gGmbH

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vertragslaufzeit

48.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Essen (45141) — DEA13

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Die GSE gGmbH (Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen; nachfolgend "Auftraggeber") ist ein gemeinnütziges Unternehmen mit Sitz in Essen, das seit über 140 Jahren ein breites Spektrum sozialer Dienstleistungen erbringt. Als Gemeinschaftseinrichtung unter Trägerschaft der Stadt Essen sowie der großen Wohlfahrtsverbände engagiert sich der Auftraggeber für die Betreuung, Förderung und gesell-schaftliche Teilhabe von Menschen in besonderen Lebenslagen. Das Leistungsspektrum des Auftraggebers umfasst stationäre und ambulante Pflegeangebote für Se-niorinnen und Senioren, differenzierte Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit psychischen Erkranken oder geistigen Behinderungen sowie vielfältigen Hilfen für wohnungslose oder von Woh-nungslosigkeit bedrohte Personen. Darüber hinaus betreibt der Auftraggeber an mehreren Standorten in Essen anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Diese bieten sowohl individuelle Förderung als auch eine Vielzahl an Arbeits- und Qualifizierungsangeboten in Bereichen wie Montage, Garten- und Landschaftsbau, Hauswirtschaft, Druck und Digitalisierung, Lagerlogistik, Recycling oder Fahrradtechnik. Mit rund 1.300 qualifizierten Mitarbeitenden in den verschiedenen sozialen Einrichtungen betreut der Auftraggeber aktuell etwa 1.200 Bewohnerinnen und Bewohner in seinen Pflege - und Betreuungs-einrichtungen sowie rund 1.600 Menschen mit Behinderung in den Werkstätten. Die breite fachliche Aufstellung und die enge Vernetzung mit kommunalen und sozialen Partnern ermöglichen es dem Auf-traggeber, individuell auf die Bedürfnisse der betreuten Menschen einzugehen und eine passgenaue, wertschätzende Unterstützung sicherzustellen. Der Auftraggeber verfolgt mit seiner Strategie "Jahr 2030" eine langfristige Vision zur umfassenden Modernisierung und Digitalisierung der internen Strukturen, Prozesse und technischen Systeme. Ziel ist es, alle Unternehmensbereiche in eine zukunftsfähige IT -Landschaft zu überführen. Diese strategi-sche Ausrichtung bildet die Grundlage für eine leistungsstarke, transparente und serviceorientierte Organisation, die den steigenden fachlichen, gesetzlichen und technologischen Anforderungen nach-haltig gerecht wird. Ein zentrales Vorhaben im Rahmen dieser Digitalstrategie ist die Ablösung des derzeit eingesetzten ERP -Systems. Die aktuell genutzte SAP -Version, auf deren Basis die betriebswirtschaftlichen Prozes-se der GSE abgebildet sind, ist zum Jahresende 2027 abgekündigt und stellt damit einen priorisierten Handlungsanlass dar. Die eingesetzten Module FI (Finanzbuchhaltung), CO (Controlling) sowie HCM (Human Capital Management / Personalwirtschaft) bilden wesentliche Funktionen im kaufmänni-schen und personalbezogenen Kernprozess der Organisation ab und sind tief in die organisatorischen Abläufe eingebettet. Die Umsetzung des Projekts erfolgt somit nicht isoliert, sondern ist eng mit weiteren strategischen Vorhaben verknüpft. Dazu zählt die Ablösung von SAP HCM und die damit verbundene Einführung ei-ner neuen und modernen Personalmanagement -Lösung, die eine enge Integration mit der Finanz-buchhaltung, insbesondere für Gehalts - und Sozialabbuchungen, erfordert. Ein weiteres priorisiertes Vorhaben ist die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) zur elektronischen Eingangsrechnungsverarbeitung. Das DMS soll darüber hinaus unterneh-mensweit ausgerollt und als zentrale Plattform für die digitale Dokumentenverwaltung etabliert wer-den. Ziel ist es, eine einheitliche, revisionssichere und medienbruchfreie Dokumentenbasis für alle Fachbereiche und -systeme bereitzustellen. Die Notwendigkeit zur Systemmigration ist daher nicht nur technologisch, sondern auch betriebsstra-tegisch von hoher Bedeutung. Neben der Sicherstellung des weiteren Systembetriebs nach 2027 be-steht die Erwartung, im Zuge der Umstellung Prozesse zu standardisieren, Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen und die Integration mit anderen IT -Komponenten zu verbessern. Die Auswahl, Planung und Einführung einer Lösung ist somit eines der priorisierten Schlüsselprojekte innerhalb der strategischen Gesamtentwicklung des Auftraggebers bis 2030. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Einführung einer modernen, zukunftsfähigen Rechnungswe-sen- und Controlling-Lösung, mit der sämtliche heute im System abgebildete Kernprozesse effizient abgebildet und unterstützt werden. Das aktuelle SAP -System (mit den Modulen FI und CO) deckt die grundlegenden Anforderungen zwar ab, steht aber im Hinblick auf die Produktstrategie des Herstellers vor dem Aus: Seitens SAP ist die Unterstützung der eingesetzten Version ab dem 01.01.2028 abge-kündigt. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine regulären Wartungs- und Supportleistungen mehr bereitgestellt werden, wodurch Sicherheits-, Compliance - und Stabilitätsrisiken entstehen. Die neue Lösung soll sowohl den Anforderungen des Rechnungswesens als auch des Controllings umfassend gerecht werden. Gleichzeitig sollen zentrale Geschäftsprozesse automati-siert, medienbruchfrei gestaltet und mit aktuellen regulatorischen sowie technologischen Anforderun-gen in Einklang gebracht werden. Die zentralen Ziele lassen sich übergreifend wie folgt zusammenfassen: 1. Einführung Software für das Rechnungswesen und Controlling 2. Digitale Unterstützung aller wesentlichen Finanzbuchhaltungs- und Controlling -Prozesse 3. Höhere Automatisierung von Routineaufgaben und Standardisierung von Prozessen 4. Steigerung von Transparenz, Datenqualität und Reporting -Möglichkeiten 5. Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Compliance 6. Unterstützung strategischer Unternehmenssteuerung durch fundierte Analysen und Kennzahlen 7. Gewährleistung einer Mandantenfähigkeit 8. Etablierung eines strukturierten und effizienten Supportmodells Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

CPV-Codes

722600007226300072268000

Lose (1)

LOT-0001GSE; Einführung eines IT-Systems für das Rechnungswesen und Controlling bei der GSE gGmbH

Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im November 2026 zu rechnen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

72260000722630007226800048 Monate

Zuschlagskriterien

Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der Kriterien, die in den Vergabeunterlagen, konkret in der "Erläuterung der Angebotswertung (Anhang 1 zu den Angebotsbedingungen)" beschrieben sind.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

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