OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 114/2026

Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Fahrrad-Leasing-Angebots

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 10:00

Vertragslaufzeit

48.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Gütersloh (33330) — DEA42

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasing-Angebots für rund 1.000 tariflich Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte.

CPV-Codes

6611400034422000

Lose (1)

LOT-0001Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Fahrrad-Leasing-Angebots

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasing-Angebots für rund 1.000 tariflich Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte. Dies umfasst - Leasing der Fahrräder, - Abwicklung von Bestellung, Aus- und Rückgabe, - Serviceleistungen wie Inspektion, Wartung und Reparatur, - Versicherung und Mobilitätsservice, - Unterstützung bei Garantie- und Gewährleistungsansprüchen, - Management der Leasing- und Versicherungsverträge und - Schadens- und Störfallabwicklung.

661140003442200048 Monate

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teil der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

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