VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Architektenleistungen (Gebäude & Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 ff. - Verwaltungsgebäude Adalbertsteinweg 59, 52070 Aachen - Energetische Sanierung der Gebäudehülle und der technischen Infrastruktur sowie Modernisierung der Arbeitsplätze

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

08.06.2026

Geschätzter Auftragswert

750.066 € – -1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

16 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Aachen (52064) — DEA2D

Beschreibung

Architektenleistungen (Gebäude & Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 ff. - Verwaltungsgebäude Adalbertsteinweg 59, 52070 Aachen - Energetische Sanierung der Gebäudehülle und der technischen Infrastruktur sowie Modernisierung der Arbeitsplätze

CPV-Codes

7120000071221000

Lose (1)

LOT-0001Architektenleistungen (Gebäude & Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 ff. - Verwaltungsgebäude Adalbertsteinweg 59, 52070 Aachen - Energetische Sanierung der Gebäudehülle und der technischen Infrastruktur sowie Modernisierung der Arbeitsplätze
71200000712210002026-06-152029-12-21

Zuschlagskriterien

Qualifikation der eingesetzten Projektleitung

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln — Köln

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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