Ingenieurleistungen (Technische Ausrüstung) gemäß HOAI Fachplanung §§ 53 ff. - Käthe-Kollwitz-Schule, Bayernallee 6, 52066 Aachen - Sanierung Sporthalle - Energetische Sanierung und Innenraumsanierung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Ingenieurleistungen (Technische Ausrüstung) gemäß HOAI Fachplanung §§ 53 ff. - Käthe-Kollwitz-Schule, Bayernallee 6, 52066 Aachen - Sanierung Sporthalle - Energetische Sanierung und Innenraumsanierung
CPV-Codes
Lose (1)
Grundleistungen: LPH 1 bis 9 (LPH 4 nur für AG 1+3) Besondere Leistungen: - LPH 1: Bestandsaufnahme Technische Ausrüstung: Bestandsaufnahme der Technischen Ausrüstung Recherche in den Archiven der Bauaufsicht und des Gebäudemanagements. Sichtung und Abgleich aller Bestandsunterlagen der technischen und sicherheitstechnischen Anlagen, Zentralen, Leitungsführungen und Leistungskennwerten. Erforderlichenfalls Ergänzung und/oder Korrektur der Planunterlagen des Gebäudes (u.a. Grundrisse und Schnitte). Erstellung von digitalen 2D und 3D Bestandsunterlagen. Die Genauigkeit der Unterlagen muss für die Bauaufgabe ausreichen. Die Bestandsaufnahme ist zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. Die alternative Beauftragung eines Vermessungsingenieurs liegt im Ermessen des Generalplaners und ist in diesem Fall in dieser Position enthalten. - LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln — Köln
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.