VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Prallwand - Erweiterungsneubau GS Beethovenstraße

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

20.04.2026

Geschätzter Auftragswert

0 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

7 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Delmenhorst (27749) — DE941

Beschreibung

Prallwand für den Sporthallenneubau der Grundschule an der Beethovenstraße in Delmenhorst. Die Leistung umfasst die Lieferung, sowie den Einbau der Prallwand inkl. Unterkonstruktion mit allen ausgeschriebenen Einbauteilen wie Türen, Geräteraumtoren und Regieraumfenster. Für die Türen, Tore und Fenster sind Wartungsverträge abzuschließen.

CPV-Codes

4500000045212200

Lose (1)

LOT-0001Prallwand - Erweiterungsneubau GS Beethovenstraße

Prallwand für den Sporthallenneubau der Grundschule an der Beethovenstraße in Delmenhorst. Die Leistung umfasst die Lieferung, sowie den Einbau der Prallwand inkl. Unterkonstruktion mit allen ausgeschriebenen Einbauteilen wie Türen, Geräteraumtoren und Regieraumfenster. Für die Türen, Tore und Fenster sind Wartungsverträge abzuschließen.

45000000452122002026-05-042027-03-21

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg

Nachprüfungsverfahren können gem. § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer auf Antrag eingeleitet werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Unzulässig sind auch Anträge nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften gerügt werden, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Zusätzlich ist ein Antrag unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage vergangen sind nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers