Gestaltung von Print- und Nonprintmedien
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Gestaltung von Print- und Nonprintmedien der Techniker Krankenkasse (TK).
CPV-Codes
Lose (1)
Der Leistungsgegenstand umfasst die Neuerstellung und/oder Anpassung (Adaption) von Print- und Nonprintmedien der TK. Die von der TK entwickelten und gestalteten Medien werden im Bereich Print- und Nonprint vorrangig für zielgruppenspezifische Aktionen produziert. Der Auftragnehmer setzt je nach Einzelauftrag insbesondere nachfolgende Aufgaben für die TK um: - Konzeption und Kreation im engeren Sinne, d. h. die Entwicklung von neuen Ideen und kreativen Ansätzen für die Gestaltung und Realisierung von Print- und Nonprintmedien - Texterstellung/-überarbeitung - Grafische Gestaltung und Reinzeichnung - Infografiken und Erstellung von PowerPoint-Präsentationen - Illustrationen - Bildrecherchen Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 120% des Angebotsvergleichspreis zzgl. der Fremdkosten i.H.v. 300.000 EUR inkl. USt. für die maximale Vertragslaufzeit gemäß Preisblatt des Zuschlagsempfängers.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes — Bonn
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.