Sanierung der Kirche St. Vitus Karthaus-Prüll Regensburg
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
26E Baumeisterarbeiten Baustelleneinrichtung, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen etc. Rückbaumaßnahmen Traufgesims, Natursteingesims, Fassadenputz etc. Entsorgungsmaßnahmen Arbeiten Rissinjektion Mauer- und Putzarbeiten Fliesen und Plattenarbeiten Auftragsumfang Baumeisterarbeiten: Abbruch Traufgesims ca. 30 m³ Abnahme geschädigter Fassadenputz ca. 660 m² Risslänge (Rissinjektion) ca. 160 m Aufmauern Traufgesims ca. 30 m³ Unterstopfen neue Mauerschwelle ca. 200 m Schließen von Öffnung im Bestand ca. 25 Stück
CPV-Codes
Lose (1)
26E Baumeisterarbeiten Baustelleneinrichtung, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen etc. Rückbaumaßnahmen Traufgesims, Natursteingesims, Fassadenputz etc. Entsorgungsmaßnahmen Arbeiten Rissinjektion Mauer- und Putzarbeiten Fliesen und Plattenarbeiten Auftragsumfang Baumeisterarbeiten: Abbruch Traufgesims ca. 30 m³ Abnahme geschädigter Fassadenputz ca. 660 m² Risslänge (Rissinjektion) ca. 160 m Aufmauern Traufgesims ca. 30 m³ Unterstopfen neue Mauerschwelle ca. 200 m Schließen von Öffnung im Bestand ca. 25 Stück
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.