Universität Regensburg - Neubau eines Forschungsgebäudes CITO
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
26E Lueftung Neubau Center for Immunomedicine in Transplantation and Oncology 2 Stück Zuluftteilklimaanlagen Labore, 19.000 m³/h 1 Stück Zuluftklimaanlage Labore, 7.000 m³/h 2 Stück (mit adiabater Abluftbefeuchtung) Abluftanlagen Labore, 19.500 m³/h 1 Stück Zuluft-/ Abluftanlage Nebenräume, 11.000 m³/h 1 Stück Prozessfortluftanlage 24h-Abluft, 5.500 m³/h, WRG-Einheit und Prozessfortluftventilatoren (2 Stück, 100% Redundanz) Kreislaufverbundsystem (WRG), Laboranlagen Plattenwärmeübertrager (WRG), Nebenraumanlage 230 Stück Brandschutzklappen 4.600 m² Kanalsystem, Stahl verzinkt (eckig) 2.500 mRohrleitungssystem, Stahl verzinkt (rund) 700 m² Kanalsystem, PPs (eckig) 900 m Rohrleitungssystem, PPs (rund) 95 Stück Gebläsekonvektoren
CPV-Codes
Lose (1)
26E Lueftung Neubau Center for Immunomedicine in Transplantation and Oncology 2 Stück Zuluftteilklimaanlagen Labore, 19.000 m³/h 1 Stück Zuluftklimaanlage Labore, 7.000 m³/h 2 Stück (mit adiabater Abluftbefeuchtung) Abluftanlagen Labore, 19.500 m³/h 1 Stück Zuluft-/ Abluftanlage Nebenräume, 11.000 m³/h 1 Stück Prozessfortluftanlage 24h-Abluft, 5.500 m³/h, WRG-Einheit und Prozessfortluftventilatoren (2 Stück, 100% Redundanz) Kreislaufverbundsystem (WRG), Laboranlagen Plattenwärmeübertrager (WRG), Nebenraumanlage 230 Stück Brandschutzklappen 4.600 m² Kanalsystem, Stahl verzinkt (eckig) 2.500 mRohrleitungssystem, Stahl verzinkt (rund) 700 m² Kanalsystem, PPs (eckig) 900 m Rohrleitungssystem, PPs (rund) 95 Stück Gebläsekonvektoren
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.