Objektgruppe 2: Unterhaltsreinigung und Einpflege
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Wiederkehrend
Beschreibung
Objektgruppe 2: Los 1 und 2: Unterhaltreinigung von Schulgebäuden / Turnhallen inkl. Einpflege Los 3: Unterhaltreinigung Verwaltungsgebäude
CPV-Codes
Lose (3)
Unterhaltreinigung von Schulgebäuden / Turnhallen inkl. Einpflege sowie eines Verwaltungsgebäudes
Zuschlagskriterien
Unterhaltreinigung von Schulgebäuden / Turnhallen inkl. Einpflege sowie eines Verwaltungsgebäudes
Zuschlagskriterien
Unterhaltreinigung von Schulgebäuden / Turnhallen inkl. Einpflege sowie eines Verwaltungsgebäudes
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.