Sanierung Rathaus mit Kulturzentraum: Bodenbelagsarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Das 1977 fertiggestellte, architektonisch herausragende und unter Denkmalschutz stehende Rathaus mit Kulturzentrum ist in die Jahre gekommen und muss dringend saniert werden. Das Gebäude entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Rathaus.
CPV-Codes
Lose (1)
Der Leistungsbereich beinhaltet alle Maßnahmen der Bodenbelagsarbeiten im Rahmen der Sanierung des Rathauses Bocholt. Hauptmengen - Bodenbelag Linoleum ca. 500 m2 - Bodenbelag Kautschuk ca. 1.500 m2 - Bodenbelag Polvlies Teppich ca. 6.860 m2
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.