OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Sanierung Rathaus mit Kulturzentraum: Bodenbelagsarbeiten

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

15.07.2026 09:00

Geschätzter Auftragswert

680.000 €

Vertragslaufzeit

5.9 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Bocholt (46395) — DEA34

Beschreibung

Das 1977 fertiggestellte, architektonisch herausragende und unter Denkmalschutz stehende Rathaus mit Kulturzentrum ist in die Jahre gekommen und muss dringend saniert werden. Das Gebäude entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Rathaus.

CPV-Codes

45430000

Lose (1)

LOT-0001Sanierung Rathaus mit Kulturzentraum: Bodenbelagsarbeiten

Der Leistungsbereich beinhaltet alle Maßnahmen der Bodenbelagsarbeiten im Rahmen der Sanierung des Rathauses Bocholt. Hauptmengen - Bodenbelag Linoleum ca. 500 m2 - Bodenbelag Kautschuk ca. 1.500 m2 - Bodenbelag Polvlies Teppich ca. 6.860 m2

454300005.9 Monate

Zuschlagskriterien

Gem. § 16d Abs. 2 EU-VOB/A wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

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