VergebenVergabebekanntmachung · 29Bauauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 114/2026

Sanierung und Umbau Schloss - Heizungs- Lüftung- & Sanitärarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

09.06.2026

Geschätzter Auftragswert

1,2 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hückeswagen (42499) — DEA2A

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Arbeiten der technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung des Schlosses Hückeswagen. Die Arbeiten umfassen unter anderem: - Sanierung und Erneuerung der Abwasser-, Wasseranlagen - Sanierung und Erneuerung der Wärmeversorgungsanlagen - Sanierung und Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen - Installation und Einrichtung der zugehörigen Gebäudeautomationstechnik

CPV-Codes

4533100042160000425111104252000044621200453173004533000045331100453312104533122045331231453322004533230045332400

Lose (1)

LOT-0001Sanierung und Umbau Schloss - Heizungs- Lüftung- & Sanitärarbeiten

Beschreibung: Wesentliche Massen der zu vergebenden Bauleistungen: 1.1 Sanitärtechnik - Wasser- und Abwasserleitungen: - Sanitärobjekte (WC, Waschtisch, Urinal etc.): - Fettabscheider / Hebeanlagen: - Druckerhöhungsanlage: - Dämmung Rohrleitungen: 1.2 Heizungstechnik - Demontage Alt-Anlagen - Einbau Heizkessel & Wärmepumpen - Rohrleitungsinstallation - Heizkörper / Gebläsekonvektoren - Pufferspeicher 1.3 Lüftungstechnik - Lüftungszentrale mit Wärmerückgewinnung - Luftkanalsysteme - Luftauslässe / Lüftungsgitter - Schalldämpfer / Brandschutzklappen - Klimageräte / Splitanlagen 1.4. Gebäudeautomation - Integration in GLT-System (BACnet/KNX)

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Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland — Köln

Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

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