OffenAusschreibung · 16Bauauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 113/2026

Montanushauptschule Hückeswagen - Rohbauarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Hückeswagen (42499) — DEA2A

Beschreibung

Bauleistung Rohbauarbeiten zur Sanierung der Montanushauptschule in Hückeswagen.

CPV-Codes

450000004522322045262311

Lose (1)

LOT-0001Montanushauptschule Hückeswagen - Rohbauarbeiten

Durch den Auftragnehmer sind Rohbauarbeiten in verschiedenen Teilbereichen auszuführen. Dies umfasst den konstruktiven Rückbau von Beton, Stahlbeton und Mauerwerksbauteilen u.a. von Vordächern und Innen-Wänden, Herstellen von Durchbrüchen und Öffnungen, Schneiden von Decken. Stahlbetonarbeiten u.a. für Einzelfundamente, Deckenergänzungen, Stützen, Unterzüge und Aufzugsunterfahrten. Stahlbauarbeiten zur Errichtung eines Vordaches, sowie Einbau von Stahlbauteilen für Unterzüge und tragende Stützen. Mauerwerksarbeiten, Abdichtungsarbeiten und Ergänzen von Grundleitungen. Im Weiteren sind hierzu provisorische Baukonstruktionen für den Bauzwischenzustand auszuführen. Mit den vorbeschriebenen Arbeiten sind die notwendigen Anpassungen des Rohbaus für die nachfolgenden Fassaden (Holzbau) und Ausbau arbeiten vorgesehen.

4500000045223220452623112026-08-172027-03-19

Zuschlagskriterien

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland — Köln

Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

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