VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

BLB NRW Duisburg / Uedem / LV-Anlage Uedem/ Rohbau / 020-25-00504

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

13.05.2026

Geschätzter Auftragswert

1,0 Mio. € – 1,6 Mio. €

Verfahrensart

Nicht offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

7 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Duisburg (47057) — DEA12

Ausführungsort

Uedem — DEA1B

Beschreibung

Erweiterung eines Bürogebäudes in der Liegenschaft Uedem-Paulsberg: Rohbauarbeiten

CPV-Codes

45223220

Lose (1)

LOT-0001BLB NRW Duisburg / Uedem / LV-Anlage Uedem/ Rohbau / 020-25-00504

Größe ca.: Länge: ca. 35,00 m Breite: ca. 13,40 m Höhe: ca. 11,20 m BGF: ca. 1.400 m2 NGF: ca. 1.200 m2 BRI: ca. 16.000 m3 - geringfügige Erdarbeiten - Gerüstarbeiten - Betonarbeiten (ca. 550 m3 Stahlbeton C30/37 + Fertigteiltreppen) - Mauerarbeiten - Verblendarbeiten (ca. 600 m2 Klinkerarbeiten) - Abdichtungsarbeiten

45223220

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

1,0 Mio. €
1,0 Mio. €
1,0 Mio. €

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers