Medientechnische Komponenten für Installationsarbeiten in G40
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Medientechnische Komponenten für Installationsarbeiten in G40
CPV-Codes
Lose (4)
Medientechnische Komponenten
Zuschlagskriterien
Medientechnische Komponenten
Zuschlagskriterien
Medientechnische Komponenten
Zuschlagskriterien
Medientechnische Komponenten
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1-2. Vergabekammer — Halle / Saale
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.