OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Rahmenbetriebsvereinbarung zur wiederkehrenden Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen an den Standorten der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Cottbus (03048) — DE402

Beschreibung

Die Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem ist eine Einrichtung des Landes Brandenburg, die am 1. Juli 2024 in Cottbus gegründet wurde. Forschung, Lehre und Krankenversorgung organisiert sie im Integrationsmodell in rechtlicher und organisatorischer Einheit unter gemeinsamer Leitung. Darüber hinaus wird die Medizinische Universität Aufgaben an der Schnittstelle von Wissenschafts- und Gesundheitssystem übernehmen. Der krankenversorgende Teil der Medizinischen Universität ist aus dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus hervorgegangen. Zur Sicherstellung der vorgenannten Ziele und Aufgaben betreibt die Universität eine Vielzahl von unterschiedlichen Gebäuden in und um Cottbus welche mit unterschiedlichen elektrischen Anlagen ausgestattet sind. Für all diese Gebäude möchten wir im Rahmen einer Rahmenbetriebsvereinbarung einen Partner gewinnen, welcher uns bei der Prüfung rund um die ortsfesten elektrischen Anlagen unterstützt, um die Sicherheit und den Schutz für das gesamte Arbeitsumfeld in der öffentlichen Einrichtung zu gewährleisten.

CPV-Codes

71000000

Lose (1)

LOT-0001Rahmenbetriebsvereinbarung zur wiederkehrenden Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen an den Standorten der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem

Wiederkehrende Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen an den Standorten der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem. Begründung Vertragslaufzeit 01.09.2026 - 31.08.2032: Die Anlagen sind im ersten Vertragsjahr (2026) vollständig zu prüfen. Ziel ist es, innerhalb der Vertragslaufzeit jede Anlage mindestens zweimal prüfen zu können. Aufgrund unterschiedlicher Prüfintervalle sowie organisatorischer und betrieblicher Rahmenbedingungen (laufender Betrieb) kann es zu zeitlichen Verschiebungen kommen. Die Vertragslaufzeit von 6 Jahren stellt sicher, dass auch versetzt liegende oder zusätzliche Prüfungen vollständig innerhalb des Vertragszeitraums durchgeführt werden können.

710000002026-09-012032-08-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie — Potsdam

§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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