OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Gebäudeautomation - Neubau CPC, Geb. 9997, Hermann-Blenk-Straße, 38108 Braunschweig

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

13.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Braunschweig (38106) — DE911

Beschreibung

Am nördlichen Standort Campus Forschungsflughafen Braunschweig soll für die Technische Universität Braunschweig der Forschungsneubau CPC umgesetzt werden. Der Neubau CPC erstreckt sich über zwei, über einen Verbindungsbaukörper erschlossene, Gebäudeteile, der Gebäudeteil Büro und der Gebäudeteil Technikum in dem experimentell gearbeitet wird. Im Außenbereich soll eine Anlieferung, ein Parkplatz und Aufstellflächen für Zyklisiercontainer entstehen.

CPV-Codes

453157004892100045317000

Lose (1)

LOT-0001Gebäudeautomation - Neubau CPC, Geb. 9997, Hermann-Blenk-Straße, 38108 Braunschweig

Erstellung der Anlagen Gebäudeautomation inkl. Schaltschränke und Verkabelung, sowie Feldgeräte für ein Forschungsgebäude, unterteilt in Technikum und Bürogebäude. Mit u.a. ca. 45 Doppelbüros, 12 Gruppenbüros, sowie ca. 20 Labor bzw. Arbeitsräumen mit angegliederten Nebenräumen. Bestehend aus 7 ASPs und 14 dezentralen Raumautomationsverteilern, ca. 2.300 phys. Datenpunkte, ca. 60.000 m Kabel, ca. 1.200 m Trassen, ca. 3.000 elektrische Anschlüsse.

453157004892100045317000

Zuschlagskriterien

Angebotswertung: Zuschlagskriterium Preis; Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg

Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

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