Tischlerarbeiten Innentüren - Neubau IMPC, Geb. 2441, Beethovenstraße, 38106 Braunschweig
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Bei dem Neubau IMPC - Institut für Medizinische und Pharmazeutische Chemie für die TU Braunschweig handelt es sich um ein Lehr- und Forschungsgebäude, das angrenzend zu bestehenden Institutsgebäuden in Massivbauweise errichtet werden soll. Es entstehen verschiedene Unterrichtsräume und Praktikumslabore für die studentische Ausbildung sowie Labor- und Bürobereiche für die pharmazeutische Forschung.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Holzinnentüren sind aus Holz-Vollspann stumpf und ungefälzt mit einer farbigen HPL-Beschichtung herzustellen. Die HPLBeschichtung ist im Farbton NCS S3060-Y30R nach Bemusterung auszuführen. Es kommen Türen mit Obentürschließer, Drehtürantrieben und Absenkdichtung zum Einsatz. Einige Türen werden von der TGA mit digitalen Doppelknauf-Schließzylinder ausgestattet. Die Türen werden in pulverbeschichtete Stahlumfassungszargen eingesetzt. Die Zargen sind ohne Bodeneinstand und mit Hohlkammer-Dichtungsprofilen aus EPDM zu montieren. Bei der Montage der Zargen ist darauf zu achten, dass in Bereichen von Sichtbetonflächen diese nicht beschriftet oder beschädigt werden. Die Türen sind zuerst mit Kunststoff Baubeschläge ohne Rosette und ohne Dichtungsprofilen zu montieren. Nach Freigabe durch die Objektüberwachung sind die Baubeschläge durch die finalen Beschläge zu ersetzen und die Dichtungsprofile zu montieren. Die Lagerung der Dichtungen und Beschläge erfolgt beim AN. Übersicht der Leistungen Aufgegliedert ergeben sich folgende Leistungen (ca.-Angaben): 122 Stk Drehflügeltüren 37 Stk Obentürschließer 35 Stk Drehtürantriebe 122 Stk Bautürdrücker ohne Rosette 100 Stk Einsteckschlösser 1 Stk Innenjalousie
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg
Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.