VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Magazinbetrieb und Medientransport Staatsbibliothek zu Berlin - Los 2: Medientransport

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

08.06.2026

Geschätzter Auftragswert

545.110 €

Vertragslaufzeit

48.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10785) — DE300

Beschreibung

Dienstleistungsvertrag über den Magazinbetrieb und den Medientransport für die Standorte der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) hier: Los 2 Medientransport

CPV-Codes

60000000

Lose (1)

LOT-0001Magazinbetrieb und Medientransport Staatsbibliothek zu Berlin - Los 2: Medientransport

Das Vergabeverfahren umfasst zwei Lose: den Magazinbetrieb (Los 1) in den Speichermagazinen Friedrichshagen und Westhafen sowie den Medientransport (Los 2) zwischen allen vier Standorten der Staatsbibliothek zu Berlin. Der Medientransport umfasst die Bereitstellung eines geeigneten Lkw samt Fahrer sowie das Be- und Entladen. Transportiert werden reguläre Medienbestellungen, Fachpost, Neuzugänge, Sonderformate und -materialien, darunter auch nasse oder feuchte Medien sowie klimatisierte Behälter mit Einhaltung der Kühlkette. Alle Standorte werden montags bis freitags ein- bis dreimal täglich im Zeitfenster von 6:45 bis 15:00 Uhr beliefert. Erforderlich sind ein eintragungsfreies Führungszeugnis, ein gültiger Lkw-Führerschein, Sprachkenntnisse auf B2-Niveau sowie körperliche Belastbarkeit und Zuverlässigkeit. Der Lkw muss bestimmte Spezifikationen erfüllen (7,5 t, verschließbarer Kastenaufbau, Ladebordwand, begrenzte Höhe für die Tiefgarage) und für einen sicheren, erschütterungsarmen Transport ausgerüstet sein. Die Auftraggeberin stellt Hubwagen, Bücherwagen und Transportkisten, während der Auftragnehmer das Fahrzeug und die Transportsicherung übernimmt.

6000000048 Monate

Zuschlagskriterien

Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin. --- Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. ---- Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. --- Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt. --- Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [email protected] möglich. --- Hinweis: Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

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