Magazinbetrieb und Medientransport Staatsbibliothek zu Berlin - Los 1: Magazinbetrieb
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Dienstleistungsvertrag über den Magazinbetrieb und den Magazintransport für die Standorte der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB) hier: Los 1 Magazinbetrieb
CPV-Codes
Lose (1)
Das Vergabeverfahren umfasst zwei Lose: den Magazinbetrieb (Los 1) in den Speichermagazinen Friedrichshagen und Westhafen sowie den Medientransport (Los 2) zwischen allen vier Standorten der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB). Im Magazinbetrieb sind Routineaufgaben, Rück- und Ordnungsarbeiten, die Bearbeitung von Bestellungen für Ausleihe, interne Zwecke, Fernleihe und Scan-Aufträge sowie das Einstellen von Rückläufen und Neuzugängen zu erbringen. Hinzu kommen Sondergeschäftsgänge sowie die Bedienung der zentralen Anlieferung, in Friedrichshagen zusätzlich mit Medienförderanlage. Qualitätsmaßstäbe sind unter anderem eine Fehlerrate von unter 1 %, die Rückführung von Beständen innerhalb von 48 Stunden sowie die fristgerechte Bearbeitung elektronischer und Fernleihbestellungen. Die Leistungen sind montags bis freitags von 7:00 bis 15:30 Uhr zu erbringen. Das Personal muss zuverlässig, belastbar und sorgfältig arbeiten, über mindestens B2-Niveau in Deutsch verfügen, grundlegende IT-Kenntnisse besitzen und im Umgang mit bibliothekarischen Ordnungssystemen geschult sein. Die notwendige Arbeitsplatzausstattung wie PCs, Wagen oder Verpackungsmaterial wird von der Auftraggeberin gestellt, während der Auftragnehmer Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und Mobiltelefone bereitzustellen hat.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin. --- Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. ---- Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. --- Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt. --- Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [email protected] möglich. --- Hinweis: Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.