OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Baustelleneinrichtung, Wertstoffhof

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 11:10

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

München (81671) — DE212

Beschreibung

Grundschule und Sonderpädagogisches Förderzentrum Theodor-Heuss-Platz, Neubau Gewerk: Baustelleneinrichtung, Wertstoffhof

CPV-Codes

45113000452142004523247044613800905132009091120090620000

Lose (1)

LOT-0000Lieferung und Vorhalten der Baustelleneinrichtung, Wertstoffhof

Grundschule und Sonderpädagogisches Förderzentrum Theodor-Heuss-Platz, Neubau Gewerk: Lieferung und Vorhalten der Baustelleneinrichtung, Wertstoffhof Art und Umfang der Leistung: Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Einrichten eines Wertstoffhofes auf einem Baustellengelände für getrennte Erfassung und Entsorgung von Baustellenabfällen in unterschiedlichen Abfallfraktionen, Anlieferung und Abfuhr von Containern, Entsorgung der anfallenden Abfälle, Baugrobreinigungsarbeiten, Winterdienst (Schneeräumen und Streuen)

451130004521420045232470446138009051320090911200906200002026-09-282029-03-30

Zuschlagskriterien

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern — München

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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