Baustelleneinrichtung, Wertstoffhof
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Grundschule und Sonderpädagogisches Förderzentrum Theodor-Heuss-Platz, Neubau Gewerk: Baustelleneinrichtung, Wertstoffhof
CPV-Codes
Lose (1)
Grundschule und Sonderpädagogisches Förderzentrum Theodor-Heuss-Platz, Neubau Gewerk: Lieferung und Vorhalten der Baustelleneinrichtung, Wertstoffhof Art und Umfang der Leistung: Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Einrichten eines Wertstoffhofes auf einem Baustellengelände für getrennte Erfassung und Entsorgung von Baustellenabfällen in unterschiedlichen Abfallfraktionen, Anlieferung und Abfuhr von Containern, Entsorgung der anfallenden Abfälle, Baugrobreinigungsarbeiten, Winterdienst (Schneeräumen und Streuen)
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.