VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Unterhalts- und Grundreinigung

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

9 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Halberstadt (38820) — DEE09

Ausführungsort

BBS Halberstadt, Hans- Neupert- Str. 66, 38820 Halberstadt — DEE09

Beschreibung

Unterhalts- und Grundreinigung an der BBS Halberstadt, Hans- Neupert- Str. 66,38820 Halberstadt

CPV-Codes

90911200

Lose (1)

LOT-0000Unterhalts- und Grundreinigung

Unterhalts- und Grundreinigung, BBS Halberstadt Hans- Neupert- Str. 66, 38820 Halberstadt

909112002026-08-012030-07-31

Zuschlagskriterien

Gesamtpreis = 50%

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt — Halle (Saale)

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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