OffenAusschreibung · 16Dienstleistungsauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 113/2026

Planungsleistungen Gymnasium Käthe- Kollwitz Halberstadt

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Halberstadt (38820) — DEE09

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Sanierung und Modernisierung des Gymnasiums Käthe- Kollwitz in Halberstadt- Planungsleistungen für die Lph. 3 bis 8 HOAI mit stufenweiser Beauftragung

CPV-Codes

7124000071320000

Lose (1)

LOT-0000Planungsleistungen Gymnasium Käthe- Kollwitz Halberstadt

Sanierung und Modernisierung des Gymnasiums Käthe-Kollwitz Halberstadt Planungsleistungen für die Lph. 3 bis 8 mit stufenweiser Beauftragung: Lph 3: Entwurfsplanung Lph 4: Genehmigungsplanung Lph 5: Ausführungsplanung Lph 6: Vorbereitung der Vergabe Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe Lph 8: Objektüberwachung

71240000713200002026-12-072029-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt — Halle (Saale)

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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