OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 113/2026

Hochsitze

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

5

Sitz des Auftraggebers

Eberswalde (16225) — DE405

Beschreibung

Beschaffung von 105 jagdlichen Einrichtungen

CPV-Codes

03400000

Lose (5)

LOT-0001Scherensitze -zentrale Lieferung

siehe Leistungsbeschreibungen

034000002026-08-052026-10-31

Zuschlagskriterien

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
LOT-0002Reviere Eichhorst, Üderheide, Voigtswiese und Eichheide

21 Ansitzböcke und 3 Kanzeln

034000002026-08-052026-10-31

Zuschlagskriterien

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
LOT-0003Reviere Hubertusstock, Wildfang, Rarangasee, Köllnsee, und Michen

20 Ansitzböcke und 6 Kanzeln

034000002026-08-052026-10-31

Zuschlagskriterien

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
LOT-0004Reviere Pehlenbruch und Glambeck

15 Ansitzböcke und 5 Kanzeln

034000002026-08-052026-10-31

Zuschlagskriterien

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
LOT-0005Reviere Grenzhaus und Wildbahn

4 Ansitzböcke und 10 Kanzeln

034000002026-08-052026-10-31

Zuschlagskriterien

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg — Potsdam

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis Rechtsbehelfsbelehrung 15-Tage-Frist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB Ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB nur dann zulässig, wenn der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß zuvor mit einer den jeweiligen Fristen genügenden Rüge beanstandet hat.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers