OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 114/2026

jagdliche Einrichtungen

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 08:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

3

Sitz des Auftraggebers

Eberswalde (16225) — DE405

Beschreibung

Beschaffung und Aufbau von jagdlichen Einrichtungen

CPV-Codes

03400000

Lose (3)

LOT-0001Ansitzböcke mit und ohne Dächer

Bereitstelung und Lieferung von 60 Ansitzböcke mit und ohne Dächer in unterschiedlichen Höhen, verteilt auf 5 Lieferorte, incl, Montage und Aufstellung im jeweiligen Revier am Waldort, gem. Einweisung durch den/die zuständige/n Revierleiter/in vor Ort.

034000002026-08-172026-10-31
LOT-0002SAM Trapezblech

64 Trapezbleche siehe Leistungsbeschreibung

034000002026-08-172026-10-31
LOT-0003Ansitzböcke mit Dach als Bausätze liefern
034000002026-08-172026-10-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg — Potsdam

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis Rechtsbehelfsbelehrung 15-Tage-Frist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB Ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB nur dann zulässig, wenn der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß zuvor mit einer den jeweiligen Fristen genügenden Rüge beanstandet hat.

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