OffenAusschreibung · 16LieferauftragTED 113/2026

Beschaffung einer "didaktischen Schulungswand" - Zubehör (Los 5)

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

13.07.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Kaiserslautern (67655) — DEB32

Beschreibung

Mit der Ausschreibung will die Handwerkskammer Pfalz (HWK) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für künstliche Intelligenz gGmbH (DFKI) das elektronische Zubehör (IT- und Kommunikationstechnik) für eine didaktische Schulungswand für handwerkliche Zweck (Ausbildung) auf KI Basis vergeben. Die haptische Schulungswand hat einen Schnitt eines Einfamilienhauses mit mehreren Räumen und folgenden technischen Details: Heizung, Photovoltaikanlage, Sanitär, Lüftung, Wallbox für KFZ-Ladung, Beleuchtung und Gebäudesicherheit. Die Leistungsbeschreibung der Schulungswand, die derzeit auch beschaffen wird, liegt als Anlage bei.

CPV-Codes

31710000

Lose (1)

LOT-0001Beschaffung einer "didaktischen Schulungswand" - Zubehör (Los 5)

vgl. Leistungsverzeichnis

317100002026-09-012026-10-16

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland-Pfalz — Mainz

Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist folgende Stelle zu-ständig: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Straße: Stiftsstraße 9 PLZ/Ort: 55116 Mainz Ein Nachprüfungsantrag kann nur bis zur wirksamen Erteilung des Zuschlags bzw. in der Frist des § 135 Abs. 2 GWB gestellt werden. Voraussetzung für die Nachprüfung ist eine rechtzeitige Vergaberüge gem. § 160 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber weist auf die 15-tägige Ausschlussfrist für die Erhebung eines Nachprüfungsantrags im Fall des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hin. Die Amtshandlungen der Vergabekammern sind kostenpflichtig. Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebsoder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass die Infor-mationspflichten des Auftraggebers nach § 62 VgV unberührt bleiben und die Angaben im Sinne von § 165 GWB den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.

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