OffenAusschreibung · 16BauauftragTED 113/2026

Beschaffung einer "didaktischen Schulungswand" - Anschlussarbeiten: Sanitärarbeiten(Los 3)

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

13.07.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Kaiserslautern (67655) — DEB32

Beschreibung

Mit der Ausschreibung will die Handwerkskammer Pfalz (HWK) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für künstliche Intelligenz gGmbH (DFKI) die Anschlussarbeiten (Sanitärarbeiten) für eine didaktische Schulungswand für handwerkliche Zwecke (Ausbildung) auf KI Basis vergeben. Die haptische Schulungswand hat einen Schnitt eines Einfamilienhauses mit mehreren Räumen und folgenden technischen Details: Heizung, Photovoltaikanlage, Sanitär, Lüftung, Wallbox für KFZ-Ladung, Beleuchtung und Gebäudesicherheit. Die Leistungsbeschreibung der Schulungswand, die derzeit auch beschaffen wird, liegt als Anlage bei.

CPV-Codes

4533240045332000

Lose (1)

LOT-0001Beschaffung einer "didaktischen Schulungswand" - Anschlussarbeiten: Sanitärarbeiten(Los 3)

siehe Leistungsverzeichnis

45332400453320002026-09-072026-09-25

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland-Pfalz — Mainz

Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist folgende Stelle zu-ständig: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Straße: Stiftsstraße 9 PLZ/Ort: 55116 Mainz Ein Nachprüfungsantrag kann nur bis zur wirksamen Erteilung des Zuschlags bzw. in der Frist des § 135 Abs. 2 GWB gestellt werden. Voraussetzung für die Nachprüfung ist eine rechtzeitige Vergaberüge gem. § 160 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber weist auf die 15-tägige Ausschlussfrist für die Erhebung eines Nachprüfungsantrags im Fall des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hin. Die Amtshandlungen der Vergabekammern sind kostenpflichtig. Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass die Infor-mationspflichten des Auftraggebers nach § 62 VgV unberührt bleiben und die Angaben im Sinne von § 165 GWB den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.

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