FE 03.0659/2025/LRB - Resiliente Notstromversorgung für Straßenmeistereien
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Straßen- und Autobahnmeistereien müssen auch bei extremen Witterungsbedingungen und längeren Stromausfällen rund um die Uhr einsatzbereit sein. Mit der geplanten Umstellung auf batterieelektrische Winterdienstfahrzeuge steigt der Strombedarf zusätzlich deutlich an. Eine zuverlässige Notstromversorgung zur Aufladung der Fahrzeuge (E-LKW, E-MGT), zum Betrieb der Heizungsanlagen sowie zur Sicherstellung der Werkstattfunktionsfähigkeit für mindestens 72 Stunden ist daher zwingend erforderlich. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung eines Konzepts zur Notstromversorgung dieser Einrichtungen. Verschiedene Technologien, darunter Batteriespeicher und Notstromaggregate, werden anhand von Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Bedienbarkeit und CO₂-Emissionen systematisch bewertet. Die Ergebnisse liefern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Planung geeigneter Systeme, stärken die Resilienz des Winterdienstes als kritische Infrastruktur und geben einen wichtigen Impuls für die weitere Elektrifizierung der Fahrzeugflotte.
CPV-Codes
Lose (1)
Straßen- und Autobahnmeistereien müssen auch bei extremen Witterungsbedingungen und längeren Stromausfällen rund um die Uhr einsatzbereit sein. Mit der geplanten Umstellung auf batterieelektrische Winterdienstfahrzeuge steigt der Strombedarf zusätzlich deutlich an. Eine zuverlässige Notstromversorgung zur Aufladung der Fahrzeuge (E-LKW, E-MGT), zum Betrieb der Heizungsanlagen sowie zur Sicherstellung der Werkstattfunktionsfähigkeit für mindestens 72 Stunden ist daher zwingend erforderlich. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Entwicklung eines Konzepts zur Notstromversorgung dieser Einrichtungen. Verschiedene Technologien, darunter Batteriespeicher und Notstromaggregate, werden anhand von Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Bedienbarkeit und CO₂-Emissionen systematisch bewertet. Die Ergebnisse liefern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Planung geeigneter Systeme, stärken die Resilienz des Winterdienstes als kritische Infrastruktur und geben einen wichtigen Impuls für die weitere Elektrifizierung der Fahrzeugflotte.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt — Bonn
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.