OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Optimierung der ortsfesten Straßenbeleuchtung zur Senkung des Beleuchtungsniveaus bei konstanter Sehsicherheit

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

22.07.2026 06:00

Geschätzter Auftragswert

336.134 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Bergisch Gladbach (51427) — DEA2B

Beschreibung

Die Anforderungen an die ortsfeste Straßenbeleuchtung haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich erweitert. Neben Verkehrssicherheit und städtebaulichen Aspekten gewinnen ökologische Ziele wie die Reduktion von Lichtverschmutzung und der Schutz nachtaktiver Tiere zunehmend an Bedeutung. Aktuelle Regelwerke wie die DIN EN 13201 definieren zentrale photometrische Kriterien (z. B. Beleuchtungsniveau, Gleichmäßigkeit, Blendung), berücksichtigen jedoch deren Wechselwirkungen nur unzureichend. Insbesondere wird eine nahezu konstante Gleichmäßigkeit unabhängig vom Beleuchtungsniveau gefordert, was in der Praxis häufig zu Überbeleuchtung und erhöhtem Energieverbrauch führt. Trotz moderner LED-Technologien bleibt dieses Problem bestehen. Überbeleuchtung verursacht unnötige Energieverluste und verstärkt die Lichtimmissionen. Als Lösungsansätze werden adaptive Dimm-Systeme, Trade-off-Beziehungen zwischen Lichtparametern sowie übergeordnete Qualitätskriterien diskutiert. Besonders vielversprechend ist der Trade-off-Ansatz, bei dem sich photometrische Parameter gegenseitig ausgleichen, um die Gesamtqualität zu erhalten. Untersuchungen aus Japan zeigen, dass eine höhere Gleichmäßigkeit niedrigere mittlere Leuchtdichten ermöglicht, ohne die Sichtbarkeit zu beeinträchtigen. Daraus ergibt sich ein erhebliches Effizienzpotenzial, etwa durch Reduktion des Beleuchtungsniveaus bei verbesserter Gleichmäßigkeit. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, diese Zusammenhänge systematisch zu analysieren und in neue Planungs- und Bemessungskriterien zu überführen. Dadurch sollen energieeffiziente, umweltverträgliche und normkonforme Beleuchtungslösungen entwickelt werden. Ein Fokus liegt auf der Integration der Wechselwirkung zwischen Leuchtdichte und Gleichmäßigkeit in die Normung. Der Nutzen umfasst insbesondere: • Energieeinsparung durch optimierte Beleuchtungsniveaus • Reduktion der Lichtverschmutzung und verbesserter Umweltschutz • Weiterentwicklung bestehender Normen • Praxisnahe Planungsmethoden zur Vermeidung von Überbeleuchtung • Effizienterer Einsatz moderner LED-Technik • Erhalt der Verkehrssicherheit bei geringerem Energieeinsatz • Kostenvorteile für Kommunen und Betreiber durch geringere Betriebskosten Insgesamt legt das Vorhaben die Grundlage für eine nachhaltigere, effizientere und normativ konsistentere Straßenbeleuchtung der Zukunft.

CPV-Codes

73000000

Lose (1)

LOT-0000Optimierung der ortsfesten Straßenbeleuchtung zur Senkung des Beleuchtungsniveaus bei konstanter Sehsicherheit

Die Anforderungen an die ortsfeste Straßenbeleuchtung haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich erweitert. Neben Verkehrssicherheit und städtebaulichen Aspekten gewinnen ökologische Ziele wie die Reduktion von Lichtverschmutzung und der Schutz nachtaktiver Tiere zunehmend an Bedeutung. Aktuelle Regelwerke wie die DIN EN 13201 definieren zentrale photometrische Kriterien (z. B. Beleuchtungsniveau, Gleichmäßigkeit, Blendung), berücksichtigen jedoch deren Wechselwirkungen nur unzureichend. Insbesondere wird eine nahezu konstante Gleichmäßigkeit unabhängig vom Beleuchtungsniveau gefordert, was in der Praxis häufig zu Überbeleuchtung und erhöhtem Energieverbrauch führt. Trotz moderner LED-Technologien bleibt dieses Problem bestehen. Überbeleuchtung verursacht unnötige Energieverluste und verstärkt die Lichtimmissionen. Als Lösungsansätze werden adaptive Dimm-Systeme, Trade-off-Beziehungen zwischen Lichtparametern sowie übergeordnete Qualitätskriterien diskutiert. Besonders vielversprechend ist der Trade-off-Ansatz, bei dem sich photometrische Parameter gegenseitig ausgleichen, um die Gesamtqualität zu erhalten. Untersuchungen aus Japan zeigen, dass eine höhere Gleichmäßigkeit niedrigere mittlere Leuchtdichten ermöglicht, ohne die Sichtbarkeit zu beeinträchtigen. Daraus ergibt sich ein erhebliches Effizienzpotenzial, etwa durch Reduktion des Beleuchtungsniveaus bei verbesserter Gleichmäßigkeit. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, diese Zusammenhänge systematisch zu analysieren und in neue Planungs- und Bemessungskriterien zu überführen. Dadurch sollen energieeffiziente, umweltverträgliche und normkonforme Beleuchtungslösungen entwickelt werden. Ein Fokus liegt auf der Integration der Wechselwirkung zwischen Leuchtdichte und Gleichmäßigkeit in die Normung. Der Nutzen umfasst insbesondere: • Energieeinsparung durch optimierte Beleuchtungsniveaus • Reduktion der Lichtverschmutzung und verbesserter Umweltschutz • Weiterentwicklung bestehender Normen • Praxisnahe Planungsmethoden zur Vermeidung von Überbeleuchtung • Effizienterer Einsatz moderner LED-Technik • Erhalt der Verkehrssicherheit bei geringerem Energieeinsatz • Kostenvorteile für Kommunen und Betreiber durch geringere Betriebskosten Insgesamt legt das Vorhaben die Grundlage für eine nachhaltigere, effizientere und normativ konsistentere Straßenbeleuchtung der Zukunft.

73000000

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt — Bonn

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.

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