Realschule Bünde-Mitte, Strotweg 19, 32257 Bünde, Erweiterung; Fachplanungsleistung ELT (LPH 1-8)
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Die Kommunalbetriebe Bünde -AöR- beabsichtigen, die städtische Realschule Bünde-Mitte in Bünde um zusätzliche Unterrichtsflächen und ergänzende Funktionsräume zu erweitern bzw. im Bestand umzubauen, sowie eine Einfeldsporthalle neu zu errichten. Dieses Vergabeverfahren betrifft das Gewerk Fachplanungsleistung ELT als Los aller Planungsleistungen. Ziel der Fachplanung ist die Entwicklung einer energeieffizienten, wirtschaftlichen und betriebssicheren elektrotechnischen Infrastruktur unter Berücksichtigung der schulischen Nutzung sowie der Anforderungen an Sporthallen. Gegenstand der Beauftragung ist das Leistungsbild Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53-56 HOAI 2021 (Leistungsphasen 1-8). Die Planung umfasst folgende Anlagengruppen gemäß § 53 HOAI: - AG 4: Starkstromanlagen - AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen - AG 6: Förderanlagen (soweit erforderlich) - AG 8: Gebäudeautomation (elektrotechnische Anteile) Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen.
CPV-Codes
Lose (1)
Details zu den geforderten Leistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sollen über das Vergabeportal eingereicht werden. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der angebenden Vergabekammer bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.